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Wir über uns
Die Arbeitsgruppe Visuelle Anthropologie ist eine Vereinigung von EthnologInnen und an Ethnologie
interessierten Personen und Institutionen, die sich innerhalb der Deutschen Gesellschaft für
Völkerkunde e.V. (DGV) zusammengeschlossen haben.
Die AG hat insbesondere folgende Ziele:
- Sie fördert den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den an der Visuellen Anthropologie
interessierten Personen und Institutionen.
- Sie setzt sich für den Einsatz visueller Medien in der ethnologischen Forschung und Lehre
ein.
- Sie initiiert und organisiert Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen der Visuellen
Anthropologie.
- Sie informiert ihre Mitglieder über bevorstehende Veranstaltungen.
- Sie unterstützt die Verbreitung von visuell-anthropologischen Themen und Aktivitäten
in der Öffentlichkeit.
Mitgliedschaft
Wenn Sie Mitglied der AG Visuelle Anthropologie werden oder die Mitgliedschaft kündigen möchten,
schicken Sie uns über unser Kontaktformular eine kurze Nachricht [→
Kontakt]
Richtlinien der AG Visuelle Anthropologie
- Mitglied kann jede Person oder Institution werden, die sich für die Belange der AG Visuelle
Anthropologie interessiert.
- Innerhalb der AG besteht die Möglichkeit ordentlicher und assoziierter Mitgliedschaft.
Beide Formen der Mitgliedschaft sind kostenlos und verpflichten zur ideellen und praktischen
Unterstützung der AG.
- Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder der AG müssen ordentliche Mitglieder der Deutschen Gesellschaft
für Völkerkunde (DGV) gemäß §5 ihrer Satzung sein. Sie haben das
passive Wahlrecht und das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung der Arbeitsgruppe.
- Assoziierte Mitgliedschaft
Mitglieder, die nicht ordentliche Mitglieder der DGV sind, erhalten automatisch eine assoziierte
Mitgliedschaft. Sie dürfen an den Mitgliederversammlungen teilnehmen, jedoch nur mit
beratender Stimme. Assoziierte Mitglieder sind nicht wahlberechtigt.
- Der/die Leiter/in der AG müssen ordentliche Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für
Völkerkunde (DGV) gemäß §5 ihrer Satzung sein. Die Wahl findet auf der
Mitgliederversammlung in zweijährigem Rhythmus statt. Bei der Wahl kann offen abgestimmt
werden, wenn sich auf befragen kein Widerspruch erhebt. Die Leitung der AG erfüllt die
Verpflichtungen gegenüber der DGV gemäß §11 und §12 ihrer Satzung.
Sie verwaltet die Finanzen der AG.
- Sollten Mitglieder der AG Visuelle Anthropologie gegen die Interessen der AG verstoßen,
so können diese auf Antrag von der Mitgliederversammlung der AG der Mitgliedschaft enthoben
werden.
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