Wir über uns

Die Arbeitsgruppe Visuelle Anthropologie ist eine Vereinigung von EthnologInnen und an Ethnologie interessierten Personen und Institutionen, die sich innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Völkerkunde e.V. (DGV) zusammengeschlossen haben.

Die AG hat insbesondere folgende Ziele:
  • Sie fördert den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den an der Visuellen Anthropologie interessierten Personen und Institutionen.


  • Sie setzt sich für den Einsatz visueller Medien in der ethnologischen Forschung und Lehre ein.


  • Sie initiiert und organisiert Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen der Visuellen Anthropologie.


  • Sie informiert ihre Mitglieder über bevorstehende Veranstaltungen.


  • Sie unterstützt die Verbreitung von visuell-anthropologischen Themen und Aktivitäten in der Öffentlichkeit.


Mitgliedschaft

Wenn Sie Mitglied der AG Visuelle Anthropologie werden oder die Mitgliedschaft kündigen möchten, schicken Sie uns über unser Kontaktformular eine kurze Nachricht [→ Kontakt]


Richtlinien der AG Visuelle Anthropologie
  • Mitglied kann jede Person oder Institution werden, die sich für die Belange der AG Visuelle Anthropologie interessiert.


  • Innerhalb der AG besteht die Möglichkeit ordentlicher und assoziierter Mitgliedschaft. Beide Formen der Mitgliedschaft sind kostenlos und verpflichten zur ideellen und praktischen Unterstützung der AG.


    • Ordentliche Mitgliedschaft
      Ordentliche Mitglieder der AG müssen ordentliche Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Völkerkunde (DGV) gemäß §5 ihrer Satzung sein. Sie haben das passive Wahlrecht und das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung der Arbeitsgruppe.


    • Assoziierte Mitgliedschaft
      Mitglieder, die nicht ordentliche Mitglieder der DGV sind, erhalten automatisch eine assoziierte Mitgliedschaft. Sie dürfen an den Mitgliederversammlungen teilnehmen, jedoch nur mit beratender Stimme. Assoziierte Mitglieder sind nicht wahlberechtigt.


  • Der/die Leiter/in der AG müssen ordentliche Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Völkerkunde (DGV) gemäß §5 ihrer Satzung sein. Die Wahl findet auf der Mitgliederversammlung in zweijährigem Rhythmus statt. Bei der Wahl kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf befragen kein Widerspruch erhebt. Die Leitung der AG erfüllt die Verpflichtungen gegenüber der DGV gemäß §11 und §12 ihrer Satzung. Sie verwaltet die Finanzen der AG.


  • Sollten Mitglieder der AG Visuelle Anthropologie gegen die Interessen der AG verstoßen, so können diese auf Antrag von der Mitgliederversammlung der AG der Mitgliedschaft enthoben werden.

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